Die Fachschaft Politik hat in ihrer Sitzung vom 10. Juli 2019 beschlossen, die Petition des LandesAStenTreffens NRW zur geplanten Änderung des Landeshochschulgesetzes zu unterstützen.

Wer die Petition ebenfalls unterstützen möchte, wir hier fündig: https://www.openpetition.de/petition/online/jetzt-kommt-es-auf-euch-an-notmyhochschulgesetz#petition-main

CDU und FDP haben ihre Wahlkämpfe im letzten Landtagswahlkampf maßgeblich mit den Themen „Bildung“ und „Freiheit“ bestritten. Ein offener, freier Austausch innerhalb der Universitäten scheint aber nun nicht Ziel der Bildungspolitik der Landesregierung zu sein. Dies entnehmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zum neuen Hochschugesetz [1].
Enthalten im Gesetzesentwurf ist die Aufhebung des Verbots allgemeiner Anwesenheitspflichten, die Einschränkung studentischer Mitspracherechte innerhalb der Hochschulen und die Einführung von Studienverlaufsvereinbarungen sowie der Wegfall der Friedensklausel. Außerdem soll ein Vertretungsgremium für studentische Hilfskräfte optionalisiert werden und der Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen gestrichen werden.
Freiheit bedeutet für die Landesregierung damit nicht die Freiheit für die Studierenden, sondern umgekehrt die Freiheit für die Hochschulen, die studentische Partizipation einzuschränken. Die Studierendenvertretungen des Landes NRW (Landes-ASten-Treffen NRW) lehnen einen Großteil der Änderungen für das neue Hochschulgesetz, die die Studierenden und Arbeitnehmenden direkt betreffen, geschlossen und entschieden ab.
Erstunterzeichnende Oranisationen: AStA der Universität Münster, AStA der Universität Duisburg-Essen, AStA der FH Aachen, AStA der Universität Bielefeld, AStA der Ruhr-Universität Bochum, AStA der Universität Bonn, AStA der HHU Düsseldorf, AStA der FernUniversität Hagen, AStA der Hochschule Rhein-Waal, AStA der SpoHo Köln, AStA der Universität zu Köln, AStA der Hochschule Niederrhein, AStA der Hochschule Ruhr-West, AStA der Bergischen Universität Wuppertal, AStA der FH Düsseldorf, AStA der Universität Münster, AStA der RWTH Aachen, AStA der Universität Siegen, AStA der Universität Paderborn, AStA der TU Dortmund, AStA Westfälische Hochschule, AStA FH Bielefeld, Campusgrün NRW, GEW Studierende NRW, freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften, JUSO-Hochschulgruppen NRW, DGB NRW, Protestplenum Bochum
Begründung
Aufhebung des Verbots von Anwesenheitspflichten
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Regelung im §64 (2a) zu streichen: §64 (2a) „Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung.“
Der Dialog soll stattdessen auf die fakultative Ebene verschoben werden und gefundene Beschlüsse können dann über Mehrheiten in der nächsten Ebene wieder außerkraft gesetzt werden. Dies weisen wir entschieden zurück. Es zeigt sich, dass die Studierenden Vorlesungen, Übungen und Seminare insbesondere dann motiviert besuchen, wenn die Qualität der Lehre hinreichend durch Evaluationen und Verbesserungen revolutioniert wird. Das aktuelle Hochschulgesetz deckt Ausnahmeregelungen für den wissenschaftlichen Diskurs bereits ab. Wir fordern die Beibehaltung der bestehenden Regelung, die die Dozierenden viel besser dazu verpflichtet, ihre Anwesenheitspflichten zu rechtfertigen.
Einschränkung studentischer Beteiligung
Demokratischer Streit auf Augenhöhe statt Top-Down-Durchregieren ist aus unserer Sicht die beste Qualitätssicherung; erst Recht, wenn immer mehr Hochschulen zu Systemakkreditierungen übergehen. Nur so ist eine gründliche Debatte unter Einbeziehung aller Perspektiven sichergestellt. Deshalb fordern wir die paritätische Besetzung aller Senate und die Ersetzung der wirtschaftsdominierten Hochschulräte durch beratende zivilgesellschaftliche Kuratorien. Die Entscheidungskompetenzen sollten auf die Senate übertragen werden. Auch die Aufgabenbestimmung der studienbeiräte sollte noch weiter geschärft werden: Sie sollten nicht lediglich die Dekanate „beraten“, sondern die Studiengänge systematisch evaluieren und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickeln.
Optionalisierung der SHK-Vertretung
Gute Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von studentischen Hilfskräften und universitären Einrichtungen. Dazu gehören adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen. Daher ist und bleibt eine Personalvertretung der SHKs notwendig. Eine SHK-Vertretung braucht eine gesetzliche Verankerung, welche ein Engagement auf Augenhöhe ermöglicht. Eine Verbesserungsmöglichkeit wäre, die SHK-Personalvertretung in die Personalräte zu integrieren.
Gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen
Nach wie vor ist es notwendig, dass in einem Kodex für gute Beschäftigung an Hochschulen festgeschrieben werden sollte, unter welchen Bedingungen Professorinnen, Mitarbeiterinnen in Wissenschaft, in Technik und Verwaltung sowie auch studentische Hilfskräfte adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen vorfinden. Dies ist im aktuellen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen teilweise realisiert.
Einführung von Online-Assessments
Eine Maßnahme zur Senkung der Studienabbrecher*innenquote sollen künftig gesetzlich unterstrichene Online-Self-Assessments sein. Diese digitalen Tests sollen flächendeckend etabliert werden. Wenn die Hochschule sich für diese Variante des Tests entscheidet, können sie Studieninteressierten, die den Test nicht absolviert haben, die Immatrikulation verweigern. Eine Hochschulzugangsberechtigung muss eine ausreichende Voraussetzung dafür sein, jeden Studiengang studieren zu können. Wenn die Landesregierung zusätzlichen Bedarf sieht, liegt diese Bringschuld nicht bei den zukünftigen Studierenden, sondern bei den vorherig besuchten Schulen. Wir lehnen Tests, die darauf zielen oder dazu führen, dass Studieninteressierte vom Studium abgehalten werden, ab und fordern, die Verpflichtung zu solchen Tests zu streichen.
Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen
Eine dieser Maßnahmen sind die sog. „verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen“. Das im Gesetzesentwurf enthaltene Modell gestaltet sich wie folgt: Nach Hälfte der Regelstudienzeit müssen Studierende in ein verpflichtendes Beratungsgespräch, wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht 1/3 der Creditpoints gesammelt haben. Im Beratungsgespräch soll dann eine Vereinbarung darüber unterzeichnet werden, wie sich der weitere Studienverlauf gestaltet. Was passiert, wenn diese Vereinbarung gebrochen wird, ist nirgendwo definiert. Wir fordern stattdessen, Beratungen auszubauen und vom verpflichtenden Charakter und der Marschrichtung dieser Pläne abzuehen!
Friedensklausel
Das Eckpunktepapier sieht vor, die Verpflichtung der Hochschulen zu streichen, zu Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie beizutragen, während gleichzeitig Drittmittel für Rüstungs- und Sicherheitsforschung in hohem Umfang locken. Vielen Studierenden ist es jedoch ein Herzensanliegen, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen sollen!
[1] www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP17/800/E17-836.jsp
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Landes-ASten-Treffen NRW aus Dortmund

https://www.openpetition.de/petition/online/jetzt-kommt-es-auf-euch-an-notmyhochschulgesetz
Kategorien: Petitionen